Allgemeine Geschäftsbedingungen - Marina Baotić

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Marina Baotić

I. DEFINITIONEN

In diesem Vertrag werden folgende Begriffe genutzt:

VERTRAG bezeichnet diesen Vertrag über die Nutzung des Liegeplatzes, geschlossen zwischen der Marina und dem Liegeplatznutzer.

MARINA ist ein Liegeplatzanbieter – Nautički centar Trogir d.o.o. - Marina Baotić, Don Petra Špike 2a.

LIEGEPLATZNUTZER bedeutet jede natürliche oder juristische Person, Unterzeichner dieses Vertrages der das Recht auf das Wasserfahrzeug hat, egal ob Eigner, Besitzer oder Nutzer des Wasserfahrzeuges im Art. 1 dieses Vertrages.

PARTEIEN bedeutet Parteien dieses Vertrages – Marina und Liegeplatznutzer.

II. ZWECK UND ZIEL DES VERTRAGES

Mit dem Vertrag werden Bedingungen und Voraussetzungen, unter denen die Marina dem Liegeplatznutzer den Liegeplatz in Pacht gibt und der Liegeplatznutzer von der Marina den Liegeplatz in Pacht nimmt sowie die Bedingungen, unter denen Marina sonstige gebundene Dienstleistungen verrichtet, geregelt.

III. GEGENSTAND: VERMIETUNG VOM LIEGEPLATZ

Während der Dauer des Vertrages gibt Marina zur Nutzung einen Liegeplatz gemäß der geltenden Preisliste für das laufende Jahr ausschließlich für das im Vertrag definierte Wasserfahrzeug.

Marina haftet, dass der Liegeplatz, der Gegenstand dieses Vertrages, den Eigenschaften des Wasserfahrzeuges entspricht, hinsichtlich der Länge und der Breite sowie dass der Liegeplatz über Einrichtungen zum sicheren Festmachen bzw. funktionellen Pollern und Leinen verfügt. Im Preis des Liegeplatzes sind die Nutzung der Sanitäranlagen und ein Parkplatz für das Auto innerhalb des Hafens eingerechnet.

IV. DAUER

Dieser Vertrag wird auf einen Zeitraum, definiert in eileitenden Bestimmungen des Vertrages, geschlossen.

Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag auf den nächsten Zeitraum, der gleich dem in einleitenden Bestimmungen des Vertrages definierten Zeitraum gleich ist (vereinbarter Zeitraum) automatisch verlängert wird, wenn Marina spätestens 90 Tagen vor dem Ablauf des vereinbarten Zeitraums von der Gegenpartei keine Mitteilung über die Kündigung des Vertrages in der schriftlichen Form erhalten hat. In diesem Fall behält sich die Marina das Recht die Verlängerung des Vertrages nach eigener freier Einschätzung zu kündigen. Im Fall der automatischen Verlängerung des Vertrages für das nächste Jahr wird die Gebühr für die Verwendung gemäẞ geltender Preisliste zum Zeitpunkt des Beginns des neuen Jahrs angewendet.

Wenn der Liegeplatznutzer verspätet hat, die Mitteilung über die Kündigung des Vertrags im Bezug auf die vorherig angegebenen Fristen zu senden, kann Marina die Kündigung annehmen, jedoch anhand der Entrichtung der vertraglichen Strafe in Höhe von 50% des Wertes des vereinbarten Liegeplatzes, seitens Liegeplatznutzer. Während der in Marina verbrachten Zeit vom Tag des Ablaufs des vereinbarten Zeitraums wird die Vergütung für den täglichen Liegeplatz in Rechnung stellen. Marina wird vor der Beendigung des vereinbarten Zeitraums dem Liegeplatznutzer die Vergütung für die Nutzung des Liegeplatzes für den nächsten Zeitraum senden.

V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND -WEISE, UNTERLAGEN

Der Liegeplatznutzer verpflichtet sich, die Vergütung für die Nutzung des im Art. 3 des Mietvertrages über den Liegeplatz definierten Liegeplatzes im Voraus zu zahlen, während der ganzen Zeitdauer der Nutzung, bestimmt im Art. 2 und gemäß der für das laufende Jahr geltenden Preisliste, welche Preisliste die Anlage zum Vertrag darstellt. Die Überweisung kann auf das Bankkonto der Marina (Devisen- oder Kuna-Konto) oder an der Rezeption der Marina erfolgen. Die Einzahlung wird in Kuna laut mittleren Wechselkurs der HNB berechnet.

Im Falle, dass der Kunde die Vergütung für den Liegeplatz am Tag der Unterzeichnung bzw. bis zum ersten Tage des Zeitraums aus dem Vertrag nicht bezahlt hat, ist Marina berechtigt, gesetzliche Zinsen zu verrechnen. Wenn die Einzahlung nicht binnen 7 Tagen nach dem Fälligkeitstag geleistet ist, ist Marina berechtigt, den Preis für den täglichen Liegeplatz zu berechnen, solange die Rechnung nicht vollkommen bezahlt ist.

Wenn der Liegeplatznutzer auf das Devisenkonto von Marina zahlt, ist Marina berechtigt, dem Kunden alle zusätzlichen Bankspesen und eventuelle Betragsdifferenz bis zur Höhe des vollen Preises des Liegeplatzes zu berechnen.

Sonstige seitens der Marina zu verrichtende Dienstleistungen zahlt der Liegeplatznutzer oder die Person, die diese Dienstleistungen via E-Mail bestellt hat, unverzüglich nach Empfang der Rechnung für die Dienstleistung oder die Anzahlung.

Wenn der Liegeplatznutzer auf elektronischem Wege zahlt, ist Marina berechtigt, vom Liegeplatznutzer zu verlangen, die Auszahlung des offenen Betrages mit der Kreditkarte zu garantieren. In solch einem Fall wird Marina die Reservierung der Mittel laut der Kreditkarte des Liegeplatznutzers vornehmen und falls der Liegeplatznutzer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Begleichung der Rechnung in der vereinbarten Frist nicht nachgekommen ist, wird die Reservierungssumme zu Gunsten des Kontos der Marina binnen 14 Tagen ab dem Tag der Reservierung dieser Mittel überwiesen.

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass Marina das Vorbehaltsrecht bezüglich des Wasserfahrzeuges des Liegeplatznutzers für alle nicht bezahlten Forderungen erwerben wird, beispielsweise, wenn der Liegeplatznutzer die Dienstleistungen, die der Gegenstand dieses Vertrages sind, und die seitens Marina verrichtet werden sowie andere Dienstleistungen bezüglich der Festmachung des Bootes oder Dienstleistungen von Marina, die seitens der Firma in der Gruppe Baotić verrichtet werden, nicht bezahlt hat. Wenn der Liegeplaznutzer die Schulden binnen 90 Tagen ab Fälligkeit der Schulden nicht bezahlt hat, wird die Marina ein Gerichtsverfahren einleiten und seinen Anspruch auf Zwangserhebung geltend zu machen.

Der Liegeplatznutzer ist verpflichtet, an Marina geltende Kopie der Unterlagen, mit denen er Eigentumsrecht nachweist oder auch andere Unterlagen zu übergeben und Urschriften dem Angestellten der Rezeption zur Einsicht zu geben oder auch anderen Titel, der ihn zum Besitz bzw. Nutzung des Wasserfahrzeugens berechtigt; Fahrtgenehmigung für Wasserfahrzeug (bzw. entsprechendes Dokument, mit die Ausfahrt gemäß den Vorschriften der Republik Kroatien ermöglicht wird), Kopie der Versicherungspolizze für das Wasserfahrzeug, Kopie des Reisepasses / Personalausweises für natürliche Personen, die vom Kunden vertreten werden, dokument über den Zollstatus – Ware in der EU. Die angegebenen Kopien der Dokumente hat der Liegeplatznutzer an die Marina jedes Mal bei der Verlängerung derselben bzw. bei der Ausstellung von neuen zu übermitteln. Die Originaldokumente in Verbindung mit dem Zollstatus, Übergabe der Kopie, hat der Liegeplatznutzer dem Angestellten der Rezeption zur Einsicht zu geben. Die Abwesenheit des Wasserfahrzeuges aus der Marina verringert nicht den Liegeplatz.

VI. BEDINGUNGEN DER VERRICHTUNG VON DIENSTLEISTUNGEN

Marina wird jedes Wasserfahrzeug bei Ankunft vermessen. Die Länge wird gemäß dem Begriff „über alles“ bestimmt. Wenn diese Abmessungen mit den in den Unterlagen des Bootes angegebenen Abmessungen nicht übereinstimmen, finden Anwendung die Preise gemäß den seitens Marina vorgenommenen Vermessungen. Jedes Missbrauchen in Verbindung mit den als Abmessungen angegebenen Daten wird Marina als Vergütung für die Differenz in Rechnung stellen. Zusätzlicher Betrag solcher Vergütung wird gleich dem Betrag der Differenz zwischen den für die tatsächlichen Abmessungen des Bootes abgerechneten Abmessungen und der Vergütung, die in den Wasserfahrzeugunterlagen als Abmessungen angegeben worden sind.

Wenn der Liegeplatznutzer bei der Unterzeichnung des Vertrages den Vermieter auf besondere Eigenschaften des Wasserfahrzeuges nicht aufmerksam gemacht hat (z.B.: Regattenschiff, Mastkreuze breiter als Durchschnitt...) haftet der Vermieter für keine sich als Folge der besonderen Eigenschaften des Wasserfahrzeuges ergebenden Kosten.

Im Falle, dass der Liegeplatznutzer oder sein Bevollmächtigter einige Arbeiten oder Reparaturen am Schiff in Marina vornehmen wollen, sind sie verpflichtet, dies der Marina vorher anzukündigen. Der Liegeplatznutzer ist nicht berechtigt, mit der Reparatur ohne schriftliche Zustimmung von Marina zu beginnen. Marina ist nicht verpflichtet, irgendwelchen Sachschaden zu tragen und haftet nicht für die seitens des Liegeplatznutzers am Wasserfahrzeug vorgenommenen Reparaturen.

Marina ist berechtigt, Verlegung des Wasserfahrzeuges des Liegeplatznutzers auf einen neuen Liegeplatz auch ohne Zustimmung des Kunden vorzunehmen.

Der Liegeplatznutzer ist verpflichtet, Marina über jede Abwesenheit des Wasserfahrzeuges in Marina während eines als ein Tag längeren Zeitraums zu informieren. Marina ist berechtigt, den Liegeplatz des Liegeplatznutzers an einen anderen Kunden während der Abwesenheit des Wasserfahrzeuges des Liegeplatznutzers in Marina ohne vorherige Zustimmung des Kunden vorübergehend zur Verfügung zu stellen.

Während der Stattfindung irgendwelcher Veranstaltungen/Ereignisse, einschließlich jedoch nicht beschränkend der Schiffsmesse, in Marina behält sich Marina das Recht vor, Anlegeplätze aller Wasserfahrzeuge in Marina zu ändern. Vor, während und nach solcher Ereignisse ist Marina berechtigt, Wasserfahrzeuge ausschließlich nach eigener Einschätzung und ohne schriftliche Mitteilung aufzuheben und auf andere entsprechende Liegeplätze zu verlegen.

Marina verpflichtet sich, das Wasserfahrzeug in Marina zu halten und zu überwachen.

Dem Liegeplatznutzer ist es vorboten im Marinagelände kommerziale Tätigkeiten (Charter und ähliches) zu erwerben.

VII. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

Marina kann den Vertrag vor dem Ablauf der Gültigkeitsfrist in folgenden Fällen kündigen:

  • Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrages, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Geschäftsordnung über Hafenordnung in Marina,
  • im Falle der unregelmäßigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung zur Nutzung des Liegeplatzes und anderer Dienstleistungen.

Wenn der Liegeplatznutzer kündigt oder den Gegenstand dieses Vertrages während des ganzen vereinbarten Zeitraums nicht nutzt, ist der Liegeplatznutzer jedoch verpflichtet, den ganzen Betrag für den ganzen vereinbarten Zeitraum zu begleichen und ist nicht berechtigt, irgendwelche Entschädigung (Rückzahlung) zu verlangen. Im Falle, dass das Wasserfahrzeug verkauft worden ist, wird Marina berechtigt sein, diesen Vertrag für dieses Wasserfahrzeug zu kündigen. Wenn der Liegeplatznutzer das verkaufte Wasserfahrzeug mit einem anderen tauschen wollte, ist Marina berechtigt, Bedingungen und Voraussetzungen für solches neue Wasserfahrzeug ausschließlich nach eigener Einschätzung zu bestimmen, einschließlich jedoch nicht beschränkend auch der Abrechnung der Vergütungen, aller Zahlungsfristen und -weise sowie aller anderen mit diesem Vertrag bestimmten Vorteilen.

Wenn der Liegeplatznutzer mit Marina auch einige andere Verträge abgeschlossen hat, werden alle zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge durch die Kündigung dieses Vertrages vollautomatisch gekündigt. Im Falle der Kündigung des Vertrages ist Marina nicht verpflichtet, Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen rückzuzahlen, unabhängig davon, welche Partei den Vertrag gekündigt hat.

VIII. VERSICHERUNG UND SICHERHEIT

Der Liegeplatznutzer ist verpflichtet, im Einklang mit allen seitens der Marina bestimmten Sicherheitsmaßnahmen zu verfahren. Er ist auch verpflichtet, alle Gesundheits-, Sicherheits- und Brandsicherheitsmaßnahmen ohne Ausnahme einzuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, die seitens Marina zu bestimmenden Regeln einzuhalten und sich an diese anzupassen.

Der Liegeplatznutzer nimmt zur Kenntnis:

  • dass man an gekennzeichneten Plätzen in der Marina in Umweltkontainer gebrauchtes Öl und Filter, Waschmittelreste, kommunale und andere Abfälle nach Art der Abfälle entsorgt,
  • dass der Liegeplatznutzer nicht berechtigt ist, irgendwelche Änderungen an der zur Nutzung des Liegeplatzes gehörenden Ausrüstung der Marina vorzunehmen,
  • dass das Rauchen in allen geschlossenen Räumlichkeiten der Marina verboten ist.

Fahrlässigkeit oder Nichteinhalten der Bedingungen der Versicherungen und der Sicherheit kann kein Grund der Kündigung des Vertrages seitens Marina sein.

Der Liegeplatznutzer verpflichtet sich, der Marina Reserveschlüssel des Wasserfahrzeuges zu geben, die nur ausnahmsweise genutzt werden dürfen, wie bei der Verlegung des Wasserfahrzeuges bei eventuellen Androhung eines Schadenereignisses des Wasserfahrzeuges oder an fremdem Vermögen oder Personen. Der Liegeplatznutzer kann nur nach der ausdrücklich schriftlichen Bevollmächtigung und unter Zustimmung der Marina die Übergabe der Schlüssel des Wasserfahrzeuges an Personen oder Servicearbeitern, die die registrierte Tätigkeit in der Republik Kroatien für die auszuübende Tätigkeit am Wasserfahrzeug haben, genehmigen.

IX. SCHADENERSATZ

Marina ist verantwortlich nur für Schäden am Wasserfahrzeug, in der Zeit der Überwachung, den ihre Angestellten bei der Ausübung der Arbeiten in Marina verursachten haben, in der Höhe des Schadens die durch Haftplichtversicherung gedeckt ist.

Marina übernimmt keine Haftung für Schäden, verursacht durch:. Höhere Gewalt, Versäumnisse und Fahrlässigkeit durch den Liegeplatznutzer oder seitens bevollmächtigter Person und Crew, mangelnde Wartung, Vernachlässigung, Abnutzung oder Beschädigung des Wasserfahrzeuges oder des Gleichen dieses der Mieter wusste oder es hätte wissen müssen, versteckte Mängel des Schiffes, die Kosten für die Beseitigung des Wracks, Schäden durch Verschmutzung, Schäden die durch das Reissen des Taus vom Wasserfahrzeug zum Steg entsteht, falsch durchgeführt Elektro- oder Wasserrohrleitungen welcher der Mieter vom Land zum Wasserfahrzeug durchführt, Verschuldung durch dritte Person, eingefrorenem System für die Kühlung des Motors, Nagetiere an Bord, Diebstahl oder Schäden an der Ausrüstung des Wasserfahrzeuges. Auẞerdem ist die Marina nicht für Schäden, die durch Feuer, Sinken, Explosion, Diebstahl oder Verschwinden des Schiffes verursacht werden, verantwortlich.

Der Liegeplatznutzer wird den Schaden, der durch sein Wasserfahrzeug verursacht wurde auf dem Eigentum der Marina, entschädigen, Eigentum gegenüber Dritten-Nutzer der Marina, Angestellter oder Gast der Marina. Die Marina vermittlet nicht bei der Schadensabwicklung gegenüber Dritten.

Liegeplatznutzer verpflichtet sich das Wasserfahrzeug mit ordnungsgemäẞen Feuerlöscher auszustatten, alle beweglichen Ausrüstungen des Wasserfahrzeuges abschlieẞen und die Bootsschlüsseln an der Rezeption aushändigen. Die bis zur nächsten Ankunft an der Rezeption aufbewahrt werden. Bei der Ankunft in die Marina muss der Liegeplatznuter die Gäste, die sich auf dem Wasserfahrzeug befinden, anmelden. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt der Liegeplatznuter, dass er mit einer Versicherungsgesellschaft eine Haftpflichtversicherungspolizze für das betreffende Wasserfahrzeug sowie eine Versicherungspolizze, die die Schäden am Wasserfahrzeug, Gegenstand dieses Vertrages, während der ganzen Zeitdauer des Vertrages, abgeschlossen hat.

X. EINSCHLIESSEN DER FREMDEN ANBIETER DER DIENSTLEISTUNGEN

Um Eigentumsrecht und Interesse anderer Kunden von Marina zu schützen, damit sie gute und qualitative Dienstleistung bekommen können, finden Anwendung für Interesse des Raums von Marina, Geschäftsbereichs von Marina und Interesse der mit Marina verbundenen Gesellschaften, die Regeln für alle fremden Anbieter der Dienstleistungen. Der Liegeplatznutzer nimmt zur Kenntnis:

  • Ankunft der fremden Arbeiter auf sein Wasserfahrzeug anzukündigen und für die gleiche Person eine Vollmacht erteilen,
  • der Servicearbeiter die tägliche Eingangsvergütung im Voraus zu zahlen hat, für jeden Arbeiter, gemäß der geltenden Preisliste,
  • die tägliche Eingansvergütung ist für Arbeitne im Bereich der Garantie (Haftung) gemäß der geltenden Preisliste der Marina sofern der Liegeplatznutzer alle offiziellen schriftlichen Unterlagen für die Arbeiten, ausgestellt durch den befugten Anbieter der Dienstleistungen, vorgelegt hat, was Marina beantragen kann, falls sie dies für erforderlich hält,
  • für alle falschen Erklärungen wird die Vertragsstrafe in Rechnung gestellt, welche Strafe gleich dem Betrag der doppelten täglichen Eingangsverfügung für fremde Arbeiter ist. In solchen Fällen ist Marina ebenso berechtigt, das Betreten der Marina dauerhaft zu verbieten.

XI. STROM UND WASSER

Der Liegeplatznutzer ist verpflichtet, die Normen von Marina über Versorgung mit Wasser und Strom einzuhalten. Verbrauch der Gleichen wird laut gültiger Preisliste berechnet.

XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mit der Unterzeichnung des Vertrages nehmen die Vertragsparteien die mit diesem Vertrag bestimmten Rechte und Verpflichtungen an und bestätigen mit ihren Unterschriften die Zustimmung mit den Bestimmungen des Vertrages. Die Parteien sind sich einig, dass an die mit diesem Vertrag nicht geregelten Beziehungen die Bestimmungen des Schuldrechtgesetzes Anwendung finden und dass die Parteien eventuelle Streitigkeiten einvernehmlich beseitigen werden und falls dies nicht möglich wäre, ist das Gericht in Zagreb zuständig.

Mit dem Tag des Ablaufs oder Kündigung des Vertrages hört auch die Verantwortung von Marina für das vereinbarte Wasserfahrzeug auf.

Die offizielle Sprache dieses Dokuments ist kroatisch, andere Sprachen werden als Verständnishilfe eingesetz. Bei unterschiedlichen Interpretationen gilt die kroatische Version als gültig.

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